Anwalt für Alkohol am Steuer in Bozen Südtirol Italien
Alkoholkontrolle durch die Polizei
Sind Sie in Südtirol oder Italien alkoholisiert von den Carabinieri oder der Polizei angehalten worden?
In diesem Fall könnte Ihnen eine hohe Strafe, je nach Promillegehalt, drohen.
Mögliche Strafen sind:
- die Entziehung der Fahrerlaubnis
- die Verhängung eines hohen Bußgeldes, die Beschlagnahme Ihres Fahrzeuges, sowie dessen Versteigerung oder sogar eine empfindliche Haftstrafe
Es besteht jedoch meist die Möglichkeit die Strafe zu senken bzw. durch einen fristgemäßen Antrag an das Gericht in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen.
Weiters ist zu überprüfen, ob die Polizeibeamten alle Formalia bei der Kontrolle eingehalten haben oder ob das Alkoholmessgerät mängelfrei war.
Einige Verfahrensfehler, wie z.B. der fehlende Hinweis der Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten, führen zur Nichtigkeit des Alkoholtests und damit Anfechtbarkeit des Tests und des gesamten Verfahrens.
Welche Strafe ab welchem Promillegehalt?
Art. 186 der Straßenverkehrsordnung sieht den erlaubten Blutalkoholspiegel im Straßenverkehr vor und regelt etwaige Übertretungen.
Bei Fahranfängern und Berufskraftfahrern gilt die 0,0 ‰ Regel.
Sollte bei dem Fahrer ein Blutalkoholspiegel zwischen 0,51 ‰ und 0,8 ‰ gemessen und somit die Untergrenze von 0,5 Promille überschritten werden, wird die Fahrerlaubnis ausgesetzt, die Führerscheinpunkte abgezogen und eine Geldstrafe verhängt.
Wird die Schwelle von 0,8 ‰ überschritten, handelt es sich nicht mehr um eine simple Verwaltungsstrafe, sondern um eine Straftat.
In der Folge werden strafrechtliche Sanktionen angewandt, die aus Geldstrafen und Gefängnis bestehen und die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich zwischen sechs Monate und einem Jahr eingezogen.
Die strafrechtlichen Übertretungen werden erschwert, wenn der Blutalkoholspiegel von 1,5‰ überschritten wird. Es drohen noch höhere Strafen, zudem kann das Fahrzeug eingezogen und versteigert werden und die Fahrerlaubnis wird zwischen einem und zwei Jahren entzogen.
Ist der Fahrzeugfahrer alkoholisiert in einen Unfall verwickelt oder wird der Unfall nachts zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens verursacht, dann kommt es noch zu einer weiteren Verschärfung der Strafe.
Eine mögliche Freiheitsstrafe kann zum größten Teil in eine Geldstrafe umgewandelt werden, d.h. alternativ wird eine bedingte Strafaussetzung gewährt.
Dies kann entweder durch das Verfahren oder durch eine Strafzumessung auf Antrag erreicht werden. Es ist auch möglich, die Strafen durch Verbüßung der Strafe mit gemeinnütziger Arbeit zu reduzieren.
Welcher Promillegehalt gilt auf der Skipiste?
Auf der Skipiste gilt seit dem 1.1.2022 die 0,8 Promillegrenze.
Sollten Sie mit einem Promillewert von über 0,8 von den Carabinieri auf der Skipiste angehalten werden, dann können Bußgelder zwischen Euro 250 und Euro 1.000 verhängt werden.
Ihr Ansprechpartner:
Ewald Rottensteiner LLM
Rechtsanwalt
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Michael Grünberger
Rechtsanwalt
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39100 Bozen / Südtirol
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