Mediations- Schlichtungsverfahren

Das Mediationsverfahren ist eine Schlichtungsmöglichkeit, um aufwändige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Diese Güteverhandlungen eignen sich, um mit dem Gegner eine vorgerichtliche Lösung zu suchen, mit der alle einverstanden sind. Langwierige Gerichtsverfahren sollen dadurch vermieden werden und in relativ kurzer Zeit kann eine vollstreckungsfähige Vereinbarung getroffen werden.

Der Mediator soll dabei als unabhängiger Dritter helfen.

Ein weiterer Vorteil des Mediationsverfahrens sind die verschiedenen steuerlichen Begünstigungen.

Wird in einem Mediationsverfahren keine Einigung gefunden, ist das Mediationsverfahren gescheitert und es kann ein gerichtliches Verfahren begonnen werden.

Wichtig ist zu beachten, dass die Partei, die den Einigungsvorschlag des Mediators ablehnt, die Kosten des Mediations- und des Gerichtsverfahrens übernehmen muss, wenn das Urteil dem Einigungsvorschlag entspricht.

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