Anwalt bei einem Verkehrsunfall in Bozen Südtirol Italien
Bei einem Unfall in Italien wird grundsätzlich vermutet, dass jeder Unfallbeteiligte gleichermaßen Schuld hat.
Durch die Beweissicherung und Sachverständigengutachten usw kann das Gegenteil bewiesen und der Verschuldensgrad verschoben werden.
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrem Entstehen angezeigt, genau beziffert und Zeugen benannt werden.
Welche Positionen werden nach einem Unfall grundsätzlich ersetzt? (Kurzübersicht und kann von Fall zu Fall variieren)
Reparaturkosten
Bei Bagatellschäden unter Euro 1000 reicht oft die Vorlage eines Kostenvoranschlages bzw. die Reparaturrechnung aus. Viele Versicherungen verlangen v.a. bei Schäden über Euro 1000 ein Sachverständigengutachten.
Nutzungsausfall
Hier wird in Italien eine Tagespauschale zwischen Euro 5 bis Euro 30 je nach der Größe des Fahrzeugs erstattet
Mietwagenkosten werden mit Abzügen allenfalls bei beruflicher Notwendigkeit erstattet
Abschleppkosten
Werden nur bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen bis zur nächsten Werkstätte erstattet
Kosten für Sachverständigen
Diese werden grundsätzlich nur bei einem gerichtlichen Verfahren ersetzt, wenn das Sachverständigengutachten von einem Richter angeordnet wurde
Rechtsanwaltskosten
Diese müssen teilweise vom Geschädigten selbst übernommen werden, außer wenn die Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltskosten übernimmt. Das Gericht kann die Gegenseite zur zumindest teilweisen Kostenerstattung der Gerichtsspesen und Rechtsanwaltskosten verurteilen.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Schadenpositionen immer mit dazugehörigen Rechnungen belegen müssen und sammeln Sie diese daher bitte.
Schmerzensgeld
Nach italienischem Recht wird das Schmerzensgeld für Personenschäden nach Schmerzensgeldtabellen berechnet (sog. Tabellen von Mailand).
Dabei wird das Lebensalter des Geschädigten und der Schweregrad und die Art der Verletzung berücksichtigt. Der Richter hat jedoch auch die Möglichkeit nach eigenem Ermessen über die Höhe des Schmerzensgelds zu entscheiden.
Auch der wirtschaftliche Personenschaden wird nach italienischem Recht ersetzt. Angestellte erhalten als Schaden die Differenz zwischen Krankengeld und Lohn. Selbständige können als Schaden ihr durchschnittliche Einkommen geltend machen. Jeder Verdienstausfall ist jedenfalls nachzuweisen.
Beim Verlust naher Angehöriger wird grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch im unteren 6stelligen Bereich zugesprochen.
Bei Personenschäden kann es sinnvoll sein, zu einer zivilrechtlichen Forderung auch einen Strafantrag zu stellen. Da dieser in den meisten Fällen vom Antragsteller zurückgezogen werden kann, trägt dies zu einer schnelleren Abwicklung der Forderung bei.
Unter 'nützliche Links' finden Sie einen Link, über den Sie die Versicherung des gegenständlichen Autos erforschen können.
Allgemeines Vorgehen am Unfallort
Nach einem Unfall, unabhängig ob Straßenverkehrsunfall sollten Sie bei Möglichkeit den Unfallort sichern und die Carabinieri oder die Polizia (Nummer 112) rufen, damit ein Unfallprotokoll erstellt und Beweise gesichert werden können.
Ein weiterer Punkt ist das Ausfüllen und das Unterschreiben des internationalen Unfallberichts durch alle Unfallbeteiligten. Hier wird der Unfallhergang durch jeden Unfallbeteiligten dargestellt, Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur jeweiligen Kfz-Versicherung gemacht.
(unter ‚nützliche Links‘ auf unserer Seite können Sie sich den europäischen Unfallbericht in den Sprachen deutsch-italienisch herunterladen)
Weiter sollten Sie selbst Fotos bei Möglichkeit vom Unfallort und von den Schäden machen und Kontaktdaten mit etwaigen Zeugen austauschen.
Auch bei leichten Körperschäden sollten Sie sich zur Beweissicherung in das nächste Krankenhaus begeben und die Verletzungen von einem Arzt bescheinigen und ein Attest darüber ausstellen lassen.
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