Anwalt für Verkehrsunfälle in Bozen Südtirol Italien
Nach einem Verkehrsunfall in Südtirol und Italien unterstützen wir Sie bei der
- Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen
- Abwicklung mit der Versicherung
Bei einem Unfall in Italien wird grundsätzlich vermutet, dass jeder Unfallbeteiligte gleichermaßen Schuld hat.
Durch die Beweissicherung und Sachverständigengutachten usw kann das Gegenteil bewiesen und der Verschuldensgrad verschoben werden.
Ein Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt werden.
Grundsätzlich wird im italienischen Schadensersatzrecht der materielle (Vermögensschaden) und der immaterielle (Schmerzensgeld) Schaden ersetzt.
- Vermögensschaden ↓
-
Bei dem materiellen Schaden handelt es sich zum einen um den Unfallschaden am Fahrzeug.
Bei Bagatellschäden unter Euro 1000 reicht oft die Vorlage eines Kostenvoranschlages bzw. die Reparaturrechnung aus. Viele Versicherungen verlangen v.a. bei Schäden über Euro 1000 ein Sachverständigengutachten.
Verdienst- oder Einkommensausfall (danno patrimoniale)Der materielle Schaden kann auch im Verdienstausfall oder Einkommensausfall bestehen und dieser kann ersetzt werden, wenn der Unfallgeschädigte den genauen Nachweis des Schadens erbringen kann. Dabei sind bei Selbständigen die Vorjahreszeiträume (die letzten drei Jahre) zu vergleichen und mittels Steuererklärungen zu beweisen, dass ein Ausfall stattgefunden hat.
Ein Angestellter kann die Differenz von seinen Lohnanspruch mit dem tatsächlich erhaltenen Krankengeld konkret darlegen.
Kosten für ein Sachverständigengutachten
Diese werden grundsätzlich nur bei einem gerichtlichen Verfahren ersetzt, wenn das Sachverständigengutachten von einem Richter angeordnet wurde
Rechtsanwaltskosten
Die außergerichtlich anfallenden Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen oder falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann übernimmt diese nach einer vorherigen Deckungszusage, die Rechtsanwaltskosten.
Sollte es zu einem Prozess kommen, dann werden die Anwaltskosten übernommen, wenn man die Klage gewinnt oder wenn die Ihre Rechtsschutzversicherung, wiederum nach der vorherigen Deckungszusage bestätigt, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.
Sollte ein Mitverschulden vorliegen, dann muss auch der Geschädigter ein Teil der Anwaltskosten übernehmen.
Das Gericht kann die Gegenseite zur zumindest teilweisen Kostenerstattung der Gerichtsspesen und Rechtsanwaltskosten verurteilen.
Nutzungsausfall
Hier wird in Italien eine Tagespauschale zwischen Euro 5 bis Euro 30 je nach der Größe des Fahrzeugs erstattet
Mietwagenkosten werden mit Abzügen allenfalls bei beruflicher Notwendigkeit erstattet.
Abschleppkosten
Werden nur bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen bis zur nächsten Werkstätte erstattet.
- Schmerzensgeld ↓
-
Der Geschädigte kann für erlittene immaterielle Schäden Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen.
Dabei handelt es sich im italienischen Recht um den
- Gesundheitsschaden (danno biologico)
- Schmerzensgeld (danno morale)
- Vererbbarkeit des Schadensersatzanspruchs (iure proprio e iure hereditatis)
Gesundheitsschaden (danno biologico)
Unter diesem Schaden versteht man die psychisch und physischen Beeinträchtigungen ausgelöst durch den Unfall.
Der Körperschaden besteht aus typisierten Krankheitsbildern, die je nach Schweregrad und Alter des Geschädigten mit Punkten definiert werden. Ferner wird der Zeitraum, in dem der Geschädigte sich erholen muss, nach Prozentsätzen definiert.
Der psychische Schaden, d.h. die psychologische Beeinträchtigung, ein normales Leben zu führen, wird im Fall von erkannten Krankheitsbildern festgestellt. Hierfür bedarf es einer monatelangen Begleitung durch eine Psychologen, der den Krankheitsverlauf und die Therapie begleitet und dadurch die Diagnosen dokumentiert.
Die Orthopäden und Röntgenärzte werden dann durch einen spezialisierten Rechtsmediziner in dieses Punktesystem eingeordnet.
Die Feststellung des Gesundheitsschadens kann nur durch einen Gerichtsmediziner (medico legale) erfolgen und wird unabhängig der Erwerbsfähigkeit des Unfallgeschädigten ersetzt.
Der Gesundheitsschaden kann sowohl zeitlich begrenzt oder dauerhafter Natur sein.
Die Schadensbemessung erfolgt dabei durch das sog. Tabellensystem (Mailänder Tabelle).
Schmerzensgeldanspruch (danno morale)
Der Schmerzensgeldanspruch für Personenschäden steht im Ermessen des Gerichts und wird für den Ersatz der eigentlich erlittenen Verletzung infolge des Unfalls zugesprochen.
Dabei wird das Lebensalter des Geschädigten und der Schweregrad und die Art der Verletzung berücksichtigt. Der Richter hat jedoch auch die Möglichkeit nach eigenem Ermessen über die Höhe des Schmerzensgelds zu entscheiden.
Auch der wirtschaftliche Personenschaden wird nach italienischem Recht ersetzt. Angestellte erhalten als Schaden die Differenz zwischen Krankengeld und Lohn. Selbständige können als Schaden ihr durchschnittliche Einkommen geltend machen. Jeder Verdienstausfall ist jedenfalls nachzuweisen.
Bei Personenschäden kann es sinnvoll sein, zu einer zivilrechtlichen Forderung auch einen Strafantrag zu stellen. Da dieser in den meisten Fällen vom Antragsteller zurückgezogen werden kann, trägt dies zu einer schnelleren Abwicklung der Forderung bei.
Vererbbarkeit des Schadensersatzanspruchs (iure hereditatis)
Verstirbt der Unfallgeschädigte, dann können die Erben den Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz, welcher dem Verstorbenen zustünde, geht auf die Erben über und kann von diesen im Rahmen der Erbschaft (iure hereditatis) geltend gemacht werden.
Beim Verlust naher Angehöriger wird oftmals ein Schmerzensgeldanspruch im unteren 6stelligen Bereich zugesprochen.
Bei dem materiellen Schaden handelt es sich zum einen um den Unfallschaden am Fahrzeug.
Bei Bagatellschäden unter Euro 1000 reicht oft die Vorlage eines Kostenvoranschlages bzw. die Reparaturrechnung aus. Viele Versicherungen verlangen v.a. bei Schäden über Euro 1000 ein Sachverständigengutachten.
Verdienst- oder Einkommensausfall (danno patrimoniale)
Der materielle Schaden kann auch im Verdienstausfall oder Einkommensausfall bestehen und dieser kann ersetzt werden, wenn der Unfallgeschädigte den genauen Nachweis des Schadens erbringen kann. Dabei sind bei Selbständigen die Vorjahreszeiträume (die letzten drei Jahre) zu vergleichen und mittels Steuererklärungen zu beweisen, dass ein Ausfall stattgefunden hat.
Ein Angestellter kann die Differenz von seinen Lohnanspruch mit dem tatsächlich erhaltenen Krankengeld konkret darlegen.
Kosten für ein Sachverständigengutachten
Diese werden grundsätzlich nur bei einem gerichtlichen Verfahren ersetzt, wenn das Sachverständigengutachten von einem Richter angeordnet wurde
Rechtsanwaltskosten
Die außergerichtlich anfallenden Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen oder falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann übernimmt diese nach einer vorherigen Deckungszusage, die Rechtsanwaltskosten.
Sollte es zu einem Prozess kommen, dann werden die Anwaltskosten übernommen, wenn man die Klage gewinnt oder wenn die Ihre Rechtsschutzversicherung, wiederum nach der vorherigen Deckungszusage bestätigt, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.
Sollte ein Mitverschulden vorliegen, dann muss auch der Geschädigter ein Teil der Anwaltskosten übernehmen.
Das Gericht kann die Gegenseite zur zumindest teilweisen Kostenerstattung der Gerichtsspesen und Rechtsanwaltskosten verurteilen.
Nutzungsausfall
Hier wird in Italien eine Tagespauschale zwischen Euro 5 bis Euro 30 je nach der Größe des Fahrzeugs erstattet
Mietwagenkosten werden mit Abzügen allenfalls bei beruflicher Notwendigkeit erstattet.
Abschleppkosten
Werden nur bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen bis zur nächsten Werkstätte erstattet.
Der Geschädigte kann für erlittene immaterielle Schäden Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen.
Dabei handelt es sich im italienischen Recht um den
- Gesundheitsschaden (danno biologico)
- Schmerzensgeld (danno morale)
- Vererbbarkeit des Schadensersatzanspruchs (iure proprio e iure hereditatis)
Gesundheitsschaden (danno biologico)
Unter diesem Schaden versteht man die psychisch und physischen Beeinträchtigungen ausgelöst durch den Unfall.
Der Körperschaden besteht aus typisierten Krankheitsbildern, die je nach Schweregrad und Alter des Geschädigten mit Punkten definiert werden. Ferner wird der Zeitraum, in dem der Geschädigte sich erholen muss, nach Prozentsätzen definiert.
Der psychische Schaden, d.h. die psychologische Beeinträchtigung, ein normales Leben zu führen, wird im Fall von erkannten Krankheitsbildern festgestellt. Hierfür bedarf es einer monatelangen Begleitung durch eine Psychologen, der den Krankheitsverlauf und die Therapie begleitet und dadurch die Diagnosen dokumentiert.
Die Orthopäden und Röntgenärzte werden dann durch einen spezialisierten Rechtsmediziner in dieses Punktesystem eingeordnet.
Die Feststellung des Gesundheitsschadens kann nur durch einen Gerichtsmediziner (medico legale) erfolgen und wird unabhängig der Erwerbsfähigkeit des Unfallgeschädigten ersetzt.
Der Gesundheitsschaden kann sowohl zeitlich begrenzt oder dauerhafter Natur sein.
Die Schadensbemessung erfolgt dabei durch das sog. Tabellensystem (Mailänder Tabelle).
Schmerzensgeldanspruch (danno morale)
Der Schmerzensgeldanspruch für Personenschäden steht im Ermessen des Gerichts und wird für den Ersatz der eigentlich erlittenen Verletzung infolge des Unfalls zugesprochen.
Dabei wird das Lebensalter des Geschädigten und der Schweregrad und die Art der Verletzung berücksichtigt. Der Richter hat jedoch auch die Möglichkeit nach eigenem Ermessen über die Höhe des Schmerzensgelds zu entscheiden.
Auch der wirtschaftliche Personenschaden wird nach italienischem Recht ersetzt. Angestellte erhalten als Schaden die Differenz zwischen Krankengeld und Lohn. Selbständige können als Schaden ihr durchschnittliche Einkommen geltend machen. Jeder Verdienstausfall ist jedenfalls nachzuweisen.
Bei Personenschäden kann es sinnvoll sein, zu einer zivilrechtlichen Forderung auch einen Strafantrag zu stellen. Da dieser in den meisten Fällen vom Antragsteller zurückgezogen werden kann, trägt dies zu einer schnelleren Abwicklung der Forderung bei.
Vererbbarkeit des Schadensersatzanspruchs (iure hereditatis)
Verstirbt der Unfallgeschädigte, dann können die Erben den Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz, welcher dem Verstorbenen zustünde, geht auf die Erben über und kann von diesen im Rahmen der Erbschaft (iure hereditatis) geltend gemacht werden.
Beim Verlust naher Angehöriger wird oftmals ein Schmerzensgeldanspruch im unteren 6stelligen Bereich zugesprochen.
Unsere Leistungen im Schadensfall
- Unfallprotokoll bei den Carabinieri einholen und Inhalt (Tathergang und Beweise) prüfen (Name des Gegners feststellen)
- Schreiben mit der Aufforderung der Zahlung des Schadensersatzanpruches an gegnerische Versicherung und Gegner zustellen
- Durchsetzung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber gegnerischer Versicherung
- Terminvereinbarung für Visite bei einem Gerichtsmediziner für Gutachtenerstellung unter Heranziehen der Mailänder Tabelle für festgestellte Verletzungen
- Klageerhebung, falls mit der gegnerischen Versicherung keine Einigung gefunden werden konnte
Ihr Ansprechpartner:
Ewald Rottensteiner LLM
Rechtsanwalt
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Michael Grünberger
Rechtsanwalt
Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol
Kontakt
Telefon: +39 0471 051 88 7
Email: info@kanzlei-rottensteiner.com
Bürozeiten:
Montag - Freitag
9.00 - 18.00 Uhr