Anwalt für italienisches Immobilienrecht in Bozen Südtirol Italien
Sie benötigen Hilfe beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Südtirol oder Italien oder haben Fragen zur Ersitzung?
Anwaltliche Beratung ist hier sinnvollerweise vor Vertragsschluss zu suchen, damit klar ist, was in welcher Form gekauft wird.
Ist der Vertrag geschlossen, müssen die darin enthaltenen Bedingungen grundsätzlich eingehalten werden.
Mit anwaltlicher Hilfe kann schon davor mitbestimmt werden, welche Bedingungen im Vertrag enthalten sein müssen. Die Vertragsgestaltung muss so erfolgen, dass die Immobilie so übertragen wird, wie Sie sich das wünschen.
Unsere Leistungen beim An- oder Verkauf einer Immobilie
- Einholung und Prüfung der Unterlagen zur Immobilie (Katasterauszüge, Eigentumsprüfung des Verkäufers, Vorliegen von Baugenehmigungen)
- Prüfung des Kaufvorvertrags und Beratung dazu
- Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Makler, Verkäufer, Geometer oder Notar
- Vermittlung von Kontakten zur Finanzierung der Immobilie und Eröffnung eines Bankkontos in Italien
- Vertretung beim Notartermin
Kaufvorvertrag
In Italien wird vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrag bei einem Immobilienankauf sehr oft ein Kaufvorvertrag geschlossen.
Dieser sollte vor Abschluss anwaltlich geprüft und mitgestaltet werden, da der Kaufvorvertrag Bindungswirkung entfaltet.
Mehr zum Kaufvorvertrag erfahren Sie hier
Kauf eines Grundstücks mit Baugenehmigung
Soll ein Grundstück mit einer Baugenehmigung gekauft werden, dann muss geprüft werden, ob die Baugenehmigung auf den Käufer tatsächlich übergeht.
Grundsätzlich sind Baugenehmigungung übertragbar.
Möchten Sie ein Grundstück erwerben, um darauf ein Haus zu bauen, dann ist es sehr ratsam, die Baugenehmigung schon vor dem Kauf zu beantragen, damit klar ist, ob sie diese überhaupt erhalten.
Dies gilt ebenso, wenn sie ein Haus kaufen und dieses renovieren oder sanieren wollen. Dann muss sich klar und eindeutig aus der Baugenehmigung ergeben, was sie genau renovieren oder verändern dürfen. Bestimmte Veränderungen sind ggfs. nicht erlaubt. Wenn es ihnen jedoch genau darauf ankommt, dann ist es wichtig, dies vor dem Kauf zu wissen.
Es ist daher sinnvoll, bereits im Kaufvorvertrag festzuhalten, dass der Kauf vom Erhalt der Baugenehmigung abhängt. Nicht das am Ende etwas gekauft werden muss, was nicht gewollt ist.
Wer soll bei Eheleuten die Immobilie kaufen?
Soll bei Eheleuten ein gemeinsamer Kauf stattfinden oder ist es sinnvoller, dass nur einer der Eheleute die Liegenschaft erwirbt?
Was passiert mit der Immobilie im Fall der Scheidung? Sollen die Kinder bereits Eigentümer der Immobilie werden (siehe Schenkungen)?
Gerade bei Unternehmern oder Freiberuflern ist dies genauer zu prüfen, damit im Fall einer unternehmerischen Haftung, die Immobilie nicht in die Haftungsmasse miteinfließt.
Der Codice Fiscale
Wer in Italien am Rechtsverkehr (Abschluss eines Mietvertrages, Kauf einer Immobilie usw.) teilnimmt, benötigt einen Codice Fiscale, das heißt eine persönliche Steuernummer.
Die Beantragung der Steuernummer bei der Agenzia delle Entrate ist kostenfrei und bringt keine Folgekosten mit sich. Die Bedeutung des Codice Fiscale liegt in der Identifizierung der jeweiligen Person und ist ein Code aus Buchstaben und Zahlen.
Zur Erteilung muss ein Antrag bei einer beliebigen Agenzia delle Entrate (Agentur der Einnahmen) gestellt werden. Dem Antrag ist das ausgefüllte jeweilige Formular und die Kopie des Ausweises beizulegen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
In welchem Umfang kann ein Schweizer Staatsangehöriger in Italien eine Ferienimmobilie erwerben?
Ein Schweizer Staatsangehöriger kann nicht nach Belieben Ferienimmobilen in Italien erwerben.
Gemäß dem Gegenseitigkeitsprinzip (principio di reciprocità) kann ein Schweizer in Italien nur Liegenschaften bis zu einer bestimmten Quadratmeterzahl anaufen und zwar gilt für Grundstücke eine maximale Quadratmeterzahl von 1000qm und für Wohnflächen eine Grenze von 200qm.
Wird das Gegenseitigkeitsprinzip bei einem Ankauf einer Liegenschaft nicht eingehalten werden und eine größere Liegenschaft angekauft, dann kann dies zur Unwirksamtkeit des geschlossenen Kaufvertrages führen.
Diese Regelung trifft nicht zu, wenn der Schweizer Staatsangehörige seinen Wohnsitz in Italien inne hat.
Die Möglichkeit das Gegenseitsprinzip oder Reziprozitätsprinzip auszuhöhlen besteht, in dem mehrere Personen gemeinsam die Liegenschaft erwerben oder
Wenn eine juristische Person (z.B. eine GmbH) die Liegenschaft ankauft.
Ihr Ansprechpartner:
Ewald Rottensteiner LLM
Rechtsanwalt
Ihr Ansprechpartner:
Michael Grünberger
Rechtsanwalt

Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol
Kontakt
Telefon: +39 0471 051 88 7
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