Anwalt für italienisches Immobilienrecht in Bozen Südtirol Italien
Sie benötigen Hilfe beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Südtirol oder Italien oder haben Fragen zur Ersitzung?
Anwaltliche Beratung ist hier sinnvollerweise vor Vertragsschluss zu suchen, damit klar ist, was in welcher Form gekauft wird.
Ist der Vertrag geschlossen, müssen die darin enthaltenen Bedingungen grundsätzlich eingehalten werden.
Mit anwaltlicher Hilfe kann schon davor mitbestimmt werden, welche Bedingungen im Vertrag enthalten sein müssen. Die Vertragsgestaltung muss so erfolgen, dass die Immobilie so übertragen wird, wie Sie sich das wünschen.
- Warum wird in Italien ein Kaufvorvertrag geschlossen? ↓
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In Italien wird vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags sehr oft ein Kaufvorvertrag geschlossen. Dies liegt daran, dass der endgültige Kaufvertrag oft an bürokratische Hürden geknüpft ist und diese den Kaufvertragsabschluss in die Länge ziehen würden. Mit dem Kaufvorvertrag kann daher die Bindungswirkung schneller herbeigeführt werden.
Die Kaufvertragsparteien verpflichten sich dann im Kaufvorvertrag unter anderem, den notariellen Kaufvertrag, zu den im Kaufvorvertrag enthaltenen Bedingungen abzuschließen.
Der Vorvertrag in Italien ist grundsätzlich mit einer Anzahlung auf den Kaufpreis verbunden (Angeld zur Bestätigung = caparra confirmatoria) In der Regel werden zwischen 10-30 % geleistet.
Nach Abschluss des notariellen Vertrags wird der Kaufvertrag im Grundbuch bzw. in der Conservatoria eingetragen, damit kein gutgläubiger Eigentumserwerb durch andere Personen (Dritte) erfolgen kann. Oft wird auch bereits der Kaufvorvertrag eingetragen, da dieser sonst keine Wirkung gegenüber Dritten entfaltet.
- Was passiert, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt? ↓
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Kommt der notarielle Kaufvertrag durch Verschulden des Käufers nicht zustande, ist oft eine Vertragsstrafe zu bezahlen, die meist die Höhe der Anzahlung beinhaltet. Im umgekehrten Fall, steht dem Käufer bei der Verschulden des Verkäufers die Anzahlung plus die Vertragsstrafe für das Nichtzustandekommen des Vertrags zu.
- Warum bedarf es beim Ankauf einer Immobilie eines Anwalts? ↓
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Die anwaltliche Beratung erstreckt sich darauf, den Vorvertrag oder den notariellen Kaufvertrag zu gestalten und zu prüfen, ob die Immobilie tatsächlich dem Käufer gehört und er darüber überhaupt verfügen kann. Weiters, ob alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Ist eine Hypothek, ein Fruchtgenuss oder gar ein ganz anderer als Eigentümer eingetragen, ist ein Kauf oder Verkauf nicht ohne weiteres möglich.
- Wie kann ein gutgläubiger Erwerb verhindert werden? ↓
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Nach Abschluss des notariellen Vertrags wird der Kaufvertrag beim im Grundbuch bzw. in der Conservatoria eingetragen, damit kein gutgläubiger Eigentumserwerb durch andere Personen erfolgen kann. Oft wird auch bereits der Vorvertrag eingetragen, da dieser sonst keine Wirkung gegenüber Dritten entfaltet.
- Wer soll bei Ehepartnern die Immobilie erwerben? ↓
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Soll bei Eheleuten ein gemeinsamer Kauf stattfinden oder ist es sinnvoller, dass nur einer der Eheleute die Liegenschaft erwirbt? Was passiert mit der Immobilie im Fall der Scheidung? Sollen die Kinder bereits Eigentümer der Immobilie werden (siehe Schenkungen)?
Gerade bei Unternehmern oder Freiberuflern ist dies genauer zu prüfen, damit im Fall einer unternehmerischen Haftung, die Immobilie nicht in die Haftungsmasse miteinfließt.
- Was muss beachtet werden, wenn ein Grundstück mit Baugenehmigung gekauft wird? ↓
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Soll ein Grundstück mit einer Baugenehmigung gekauft werden, dann muss geprüft werden, ob die Baugenehmigung auf den Käufer tatsächlich übergeht. Grundsätzlich sind Baugenehmigungung übertragbar.
Möchten Sie ein Grundstück erwerben, um darauf ein Haus zu bauen, dann ist es sehr ratsam, die Baugenehmigung schon vor dem Kauf zu beantragen, damit klar ist, ob sie diese überhaupt erhalten.
Dies gilt ebenso, wenn sie ein Haus kaufen und dieses renovieren oder sanieren wollen. Dann muss sich klar und eindeutig aus der Baugenehmigung ergeben, was sie genau renovieren oder verändern dürfen. Bestimmte Veränderungen sind ggfs. nicht erlaubt. Wenn es ihnen jedoch genau darauf ankommt, dann ist es wichtig, dies vor dem Kauf zu wissen.
Es ist daher sinnvoll, bereits im Kaufvorvertrag festzuhalten, dass der Kauf vom Erhalt der Baugenehmigung abhängt. Nicht das am Ende etwas gekauft werden muss, was nicht gewollt ist.
- Warum wird in Italien ein Codice Fiscale benötigt?
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Wer in Italien am Rechtsverkehr (Abschluss eines Mietvertrages, Kauf einer Immobilie usw.) teilnimmt, benötigt einen Codice Fiscale, das heißt eine persönliche Steuernummer.
Die Beantragung der Steuernummer ist kostenfrei und bringt keine Folgekosten mit sich. Die Bedeutung des Codice Fiscale liegt in der Identifizierung der jeweiligen Person und ist ein Code aus Buchstaben und Zahlen.
Zur Erteilung muss ein Antrag bei einer beliebigen Agenzia delle Entrate (Agentur der Einnahmen) gestellt werden. Dem Antrag ist das ausgefüllte jeweilige Formular und die Kopie des Ausweises beizulegen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
In Italien wird vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags sehr oft ein Kaufvorvertrag geschlossen. Dies liegt daran, dass der endgültige Kaufvertrag oft an bürokratische Hürden geknüpft ist und diese den Kaufvertragsabschluss in die Länge ziehen würden. Mit dem Kaufvorvertrag kann daher die Bindungswirkung schneller herbeigeführt werden.
Die Kaufvertragsparteien verpflichten sich dann im Kaufvorvertrag unter anderem, den notariellen Kaufvertrag, zu den im Kaufvorvertrag enthaltenen Bedingungen abzuschließen.
Der Vorvertrag in Italien ist grundsätzlich mit einer Anzahlung auf den Kaufpreis verbunden (Angeld zur Bestätigung = caparra confirmatoria) In der Regel werden zwischen 10-30 % geleistet.
Nach Abschluss des notariellen Vertrags wird der Kaufvertrag im Grundbuch bzw. in der Conservatoria eingetragen, damit kein gutgläubiger Eigentumserwerb durch andere Personen (Dritte) erfolgen kann. Oft wird auch bereits der Kaufvorvertrag eingetragen, da dieser sonst keine Wirkung gegenüber Dritten entfaltet.
Kommt der notarielle Kaufvertrag durch Verschulden des Käufers nicht zustande, ist oft eine Vertragsstrafe zu bezahlen, die meist die Höhe der Anzahlung beinhaltet. Im umgekehrten Fall, steht dem Käufer bei der Verschulden des Verkäufers die Anzahlung plus die Vertragsstrafe für das Nichtzustandekommen des Vertrags zu.
Die anwaltliche Beratung erstreckt sich darauf, den Vorvertrag oder den notariellen Kaufvertrag zu gestalten und zu prüfen, ob die Immobilie tatsächlich dem Käufer gehört und er darüber überhaupt verfügen kann. Weiters, ob alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Ist eine Hypothek, ein Fruchtgenuss oder gar ein ganz anderer als Eigentümer eingetragen, ist ein Kauf oder Verkauf nicht ohne weiteres möglich.
Nach Abschluss des notariellen Vertrags wird der Kaufvertrag beim im Grundbuch bzw. in der Conservatoria eingetragen, damit kein gutgläubiger Eigentumserwerb durch andere Personen erfolgen kann. Oft wird auch bereits der Vorvertrag eingetragen, da dieser sonst keine Wirkung gegenüber Dritten entfaltet.
Soll bei Eheleuten ein gemeinsamer Kauf stattfinden oder ist es sinnvoller, dass nur einer der Eheleute die Liegenschaft erwirbt? Was passiert mit der Immobilie im Fall der Scheidung? Sollen die Kinder bereits Eigentümer der Immobilie werden (siehe Schenkungen)?
Gerade bei Unternehmern oder Freiberuflern ist dies genauer zu prüfen, damit im Fall einer unternehmerischen Haftung, die Immobilie nicht in die Haftungsmasse miteinfließt.
Soll ein Grundstück mit einer Baugenehmigung gekauft werden, dann muss geprüft werden, ob die Baugenehmigung auf den Käufer tatsächlich übergeht. Grundsätzlich sind Baugenehmigungung übertragbar.
Möchten Sie ein Grundstück erwerben, um darauf ein Haus zu bauen, dann ist es sehr ratsam, die Baugenehmigung schon vor dem Kauf zu beantragen, damit klar ist, ob sie diese überhaupt erhalten.
Dies gilt ebenso, wenn sie ein Haus kaufen und dieses renovieren oder sanieren wollen. Dann muss sich klar und eindeutig aus der Baugenehmigung ergeben, was sie genau renovieren oder verändern dürfen. Bestimmte Veränderungen sind ggfs. nicht erlaubt. Wenn es ihnen jedoch genau darauf ankommt, dann ist es wichtig, dies vor dem Kauf zu wissen.
Es ist daher sinnvoll, bereits im Kaufvorvertrag festzuhalten, dass der Kauf vom Erhalt der Baugenehmigung abhängt. Nicht das am Ende etwas gekauft werden muss, was nicht gewollt ist.
Wer in Italien am Rechtsverkehr (Abschluss eines Mietvertrages, Kauf einer Immobilie usw.) teilnimmt, benötigt einen Codice Fiscale, das heißt eine persönliche Steuernummer.
Die Beantragung der Steuernummer ist kostenfrei und bringt keine Folgekosten mit sich. Die Bedeutung des Codice Fiscale liegt in der Identifizierung der jeweiligen Person und ist ein Code aus Buchstaben und Zahlen.
Zur Erteilung muss ein Antrag bei einer beliebigen Agenzia delle Entrate (Agentur der Einnahmen) gestellt werden. Dem Antrag ist das ausgefüllte jeweilige Formular und die Kopie des Ausweises beizulegen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
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Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol
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