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am Universitätsplatz in Bozen

Anwalt für italienisches Schenkungsrecht in Bozen Südtirol Italien

Sie möchten jemanden eine Immobilie oder eine andere Sache schenken?

Gerade unter dem Aspekt, dass man nicht vorhersehen kann, ob der Staat Italien die Erbschafts- und Schenkungssteuer reformiert und erhöht, ist es ratsam daran zu denken, Immobilien schon zu Lebzeiten zu übertragen. Gerade im internationalen Vergleich ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Italien niedriger und eine Reform könnte daher durchaus erfolgen.

Weiters sind Schenkungen zu Lebzeiten sind meist kostengünstiger, als wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.

Für Fragen oder Termine

Für Fragen oder Termine

allgemeine Fragen zum italienischen Schenkungsrecht

  • Was muss man bei einem Schenkungsvertrag beachten? ↓
  • Die Schenkung einer Liegenschaft in Italien muss vor einem Notar notariell beurkundet werden und ist grundsätzlich unwiderruflich.

    Daher sollte unbedingt vor der Schenkung eine anwaltliche Beratung erfolgen, damit man nach Vollzug der Schenkung nicht mit einem ungewünschten Ergebnis leben muss. Oft handelt es sich bei den Immobilien um die Lebensersparnisse oder um Liebhaberobjekte, die man in den richtigen Händen zu den richtigen Bedingungen wissen will.

    Möchte sich der Schenker bestimmte Rechte, wie bspw. eine Rente, einen Fruchtgenuss (Nießbrauch) oder ähnliches, sichern, dann muss dies zwingend im Schenkungsvertrag festgehalten werden.

  • Schenkungsvertrag oder doch besser ein Kaufvertrag? ↓
  • Vor des Abschlusses eines Schenkungsvertrages ist zu überlegen und zu prüfen, ob man nicht doch einen Kaufvertrag zur Übertragung der Liegenschaft abschließt.

    Zudem geht das Eigentum mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags über und nicht erst mit der Eintragung ins Grundbuch bzw. ins Liegenschaftskataster.

    Beide Verträge haben Vor-und Nachteile und daher sollten beide Vorgehensweisen mit einem Rechtsanwalt besprochen und abgewogen werden, damit man die beste Lösung für sich findet oder ob man doch dazu kommt, dass man die Liegenschaften doch erst mit dem Erbfall überträgt.

  • Wie hoch ist die Schenkungssteuer in Italien? ↓
  • Die Höhe der Schenkungssteuer hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Beschenkte zum Schenker steht.

    Für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder beträgt die Steuer 4%, wobei es einen Steuerfreibetrag für diese Personen von Euro 1 Mio. gibt.

    Für Verwandte in der Nebenlinie bis zum vierten Grad und verschwägerten Personen beträgt die Steuer 6% und der Steuerfreibetrag ist Euro 100.000.

    Der Steuersatz für sonstige Verwandte und Nichtverwandte beträgt 8 %, Steuerfreibeträge gibt es keine.

    Bei Schenkungen von Unternehmen an Kinder oder Enkel fällt keine Steuer an, solange der Beschenkte das Unternehmen bzw. Teile davon nicht innerhalb von 5 Jahren veräußert.

    Bei Schenkungen von Grundstücken fällt neben der Schenkungssteuer noch die allgemeine Übertragungs- sowie die Katastersteuer an und gegebenenfalls noch weitere Kosten.

    Wenn der Beschenkte den Erstwohnsitz an der betreffenden Immobilie anmeldet, betragen Hypotheken- und Katastersteuer nur jeweils 200 Euro.

    Innerhalb von zwölf Monaten nach Antritt der Schenkung muss der Beschenkte eine Schenkungserklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.

  • Kann ich mich beim Notartermin von einem Anwalt vertreten lassen? ↓
  • Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte können sich bei dem Notartermin bei dem die Schenkung vollzogen werden soll durch eine Spezialvollmacht z.B. von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.



Die Schenkung einer Liegenschaft in Italien muss vor einem Notar notariell beurkundet werden und ist grundsätzlich unwiderruflich.

Daher sollte unbedingt vor der Schenkung eine anwaltliche Beratung erfolgen, damit man nach Vollzug der Schenkung nicht mit einem ungewünschten Ergebnis leben muss. Oft handelt es sich bei den Immobilien um die Lebensersparnisse oder um Liebhaberobjekte, die man in den richtigen Händen zu den richtigen Bedingungen wissen will.

Möchte sich der Schenker bestimmte Rechte, wie bspw. eine Rente, einen Fruchtgenuss (Nießbrauch) oder ähnliches, sichern, dann muss dies zwingend im Schenkungsvertrag festgehalten werden.

Vor des Abschlusses eines Schenkungsvertrages ist zu überlegen und zu prüfen, ob man nicht doch einen Kaufvertrag zur Übertragung der Liegenschaft abschließt.

Zudem geht das Eigentum mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags über und nicht erst mit der Eintragung ins Grundbuch bzw. ins Liegenschaftskataster.

Beide Verträge haben Vor-und Nachteile und daher sollten beide Vorgehensweisen mit einem Rechtsanwalt besprochen und abgewogen werden, damit man die beste Lösung für sich findet oder ob man doch dazu kommt, dass man die Liegenschaften doch erst mit dem Erbfall überträgt.

Die Höhe der Schenkungssteuer hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Beschenkte zum Schenker steht.

Für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder beträgt die Steuer 4%, wobei es einen Steuerfreibetrag für diese Personen von Euro 1 Mio. gibt.

Für Verwandte in der Nebenlinie bis zum vierten Grad und verschwägerten Personen beträgt die Steuer 6% und der Steuerfreibetrag ist Euro 100.000.

Der Steuersatz für sonstige Verwandte und Nichtverwandte beträgt 8 %, Steuerfreibeträge gibt es keine.

Bei Schenkungen von Unternehmen an Kinder oder Enkel fällt keine Steuer an, solange der Beschenkte das Unternehmen bzw. Teile davon nicht innerhalb von 5 Jahren veräußert.

Bei Schenkungen von Grundstücken fällt neben der Schenkungssteuer noch die allgemeine Übertragungs- sowie die Katastersteuer an und gegebenenfalls noch weitere Kosten.

Wenn der Beschenkte den Erstwohnsitz an der betreffenden Immobilie anmeldet, betragen Hypotheken- und Katastersteuer nur jeweils 200 Euro.

Innerhalb von zwölf Monaten nach Antritt der Schenkung muss der Beschenkte eine Schenkungserklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte können sich bei dem Notartermin bei dem die Schenkung vollzogen werden soll durch eine Spezialvollmacht z.B. von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.



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