Rechtsanwalt für italienisches Erbrecht in Bozen Südtirol Italien
Für jeden ist das Erbrecht ein zentraler Punkt im Leben.
Es geht um die Frage, wer das Vermögen bzw. die Lebensersparnisse bekommt und sorgsam damit umgeht. Wir erläutern Ihnen dabei, welche verschiedene Möglichkeiten es gibt, Teile des Vermögens zu vererben
Suchen Sie einen juristischen Berater auf, um frühzeitig für sich und Ihre Erben die richtige Lösung zu finden.
Wir bieten eine umfassende Beratung im italienischen Erbrecht zur Testaments- und Nachlassgestaltung, von Schenkungen zu Lebzeiten, Prüfung von Pflichtteilsansprüchen sowie Erbauseinandersetzungen.
Unsere Beratungs- und Begleitungsleistungen
- Nachlassplanung, Testamentsgestaltung und Schenkungen zu Lebzeiten ↓
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Wir beraten Sie in einem zentralen Punkt in Ihrem Leben. Es geht um die Frage, wer das Vermögen bzw. die Lebensersparnisse bekommt und sorgsam damit umgeht. Wir erläutern Ihnen dabei, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, Teile des Vermögens zu vererben, wie z.B.
• die Erbeinsetzung
• das Vermächtnis
• die Herabsetzung auf den Pflichtteil
Sollte das Vermögen in Immobilienvermögen bestehen, ist die Verteilung oftmals viel schwieriger als bei reinem Geldvermögen. Immobilien können aufgrund der Größe, Lage und Baubeschaffenheit unterschiedliche Werte haben und bei der Nachlassplanung ist zu prüfen, wie es zu einer gerechten Verteilung unter den Erben kommen kann. Falls ein Erbe bereits Teile des Vermögens erhalten hat, ist ebenfalls zu besprechen, ob dadurch ein anderer Erbe benachteiligt wurde und wie es ggfs. zu einem Ausgleich kommen kann. Weiters kann es auch ein Anliegen sein, einem Erben aus verschiedenen Gründen möglichst wenig am Erbe zu überlassen.
(Möglichkeit der Bevorzugung oder Benachteiligung eines Erbens bzw. Ausgleich, wenn ein Erbe schon einen hohen Anteil am Vermögen erhalten hat.
- Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses ↓
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- Gehört zur Erbschaft auch eine Immobilie in Südtirol muss beim Landgericht Bozen ein Erbschein beantragt werden.
Mit dem Erbschein kann man dann die Umschreibung im Grundbuch und Kataster veranlassen, dh dass der Erbe oder die Erben als Eigentümer im Grundbuch oder Kataster eingetragen werden können.
- Das europäische Nachlasszeugnis wird erteilt, wenn sich Nachlasswerte im europäischen Ausland befinden oder der Verstorbene im Ausland einen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es handelt es sich um ein amtliches Dokument, mit dem man sich gegenüber Dritten legitimieren kann.
- Erbschaftsmeldungen bei der Agentur der Einnahmen ↓
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Zunächst ist zu prüfen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt, damit man weiß wer als Erbe in Betracht kommt.
Danach ist die Erbschaftsmeldung bei der zuständigen Agentur der Einnahmen (Finanzamt) vorzunehmen.
Die Erbschaftsmeldung umfasst die Auflistung des Vermögens. Es genügt, dass ein Erbe die Erbschaftsmeldung hinterlegt.
- Mediationsverfahren und Erbrechtsprozesse ↓
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Bevor der Klageweg bei Gericht beschritten wird, ist bei der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen ein Mediationsverfahren zwingend durchzuführen.
Oftmals können sich die Erben im Mediationsverfahren über die Erbschaftsteilung einigen und ein Gerichtsverfahren ist dann nicht mehr notwendig.
Dies spart erheblich Zeit und Kosten. Aufgrund der bereits langjährigen Erfahrung bei der Durchführung von Mediationsverfahren italienweit, können wir Sie hierbei beraten und begleiten.
allgemeine Fragen zum italienischen Erbrecht
- Schenkungen zu Lebzeiten ↓
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In den Fällen, bei denen schon zu Lebzeiten das Vermögen oder Teile davon (Schenkung zu Lebzeiten) verteilen werden sollen, muss überlegt werden, ob nach der Schenkung gewisse Rechte zugunsten des Schenkers zurückbehalten werden sollen. Hier kommt bei Liegenschaften der Fruchtgenuß, ein lebenslanges Wohnrecht oder die Zahlung einer Rente ins Spiel.
Für Unternehmer kommt der Familienvertrag "patto di famiglia" zudem in Betracht. Dieser soll die möglichen schenkungs- und erbrechtlichen Gefahren eindämmen, welche beim Generationenwechsel bei Unternehmen gerade für die Unternehmensnachfolger entstehen. Der Verfügende hat nach den allgemeinen Erbrechtsvorschriften ein Widerrufsrecht.
- Welches Erbrecht findet Anwendung? ↓
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Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz des Erblassers sowie in welchem Staat sich das Vermögen befindet, ist für die Frage, welches Erbrecht (italienisches oder ausländisches) ebenfalls wichtig. Insbesondere für italienische Staatsbürger, die im Ausland leben bzw. für Ausländer, die in Italien leben.
Nach der EU-ErbrechtsVO kommt somit italienisches Erbrecht zur Anwendung, wenn der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte.
Es besteht die Möglichkeit eine Rechtswahl zugunsten der Staatsangehörigkeit im Testament zu verfügen. Dies bedeutet, dass bspw. ein in Italien lebender Deutscher Staatsangehöriger im Testament verfügen kann, dass er nach deutschem Erbrecht beerbt werden soll.
- Kann eine Erbschaftssteuer anfallen? ↓
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Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Erbe zum Verstorbenen steht.
Für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder beträgt die Steuer 4%, wobei es einen Steuerfreibetrag für diese Personen von Euro 1 Mio. gibt.
Für Verwandte in der Nebenlinie bis zum vierten Grad und verschwägerten Personen beträgt die Steuer 6% und der Steuerfreibetrag ist Euro 100.000.
Der Steuersatz für sonstige Verwandte und Nichtverwandte beträgt 8 %, Steuerfreibeträge gibt es keine.
Bei einer Erbschaft von Grundstücken fallen neben der Erbschaftssteuer noch die allgemeine Übertragungskosten sowie die Katastersteuer an und gegebenenfalls noch weitere Kosten.
Wenn der Erbe den Erstwohnsitz an der betreffenden Immobilie anmeldet, betragen Hypotheken- und Katastersteuer nur jeweils 168 Euro.
Innerhalb von zwölf Monaten nach Antritt des Erbes ein Erbe eine Erbschaftserklärung bei der zuständigen Agenzia delle Entrate / Agentur der Einnahmen abgeben.
- Was tun, wenn das Nachlassvermögen Immobilienvermögen in Italien umfasst? ↓
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Grundsätzlich ist auf die Erbschaft das Recht aus dem Staat anzuwenden, in welchem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Liegt ein Teil der Erbschaft in Italien, dann ist auch für diesen Teil das ausländische Recht anwendbar, man muss jedoch in Italien bei der Agentur der Einnahmen die Erbschaftsmeldung vornehmen.
In den Fällen, bei denen schon zu Lebzeiten das Vermögen oder Teile davon (Schenkung zu Lebzeiten) verteilen werden sollen, muss überlegt werden, ob nach der Schenkung gewisse Rechte zugunsten des Schenkers zurückbehalten werden sollen. Hier kommt bei Liegenschaften der Fruchtgenuß, ein lebenslanges Wohnrecht oder die Zahlung einer Rente ins Spiel.
Für Unternehmer kommt der Familienvertrag "patto di famiglia" zudem in Betracht. Dieser soll die möglichen schenkungs- und erbrechtlichen Gefahren eindämmen, welche beim Generationenwechsel bei Unternehmen gerade für die Unternehmensnachfolger entstehen. Der Verfügende hat nach den allgemeinen Erbrechtsvorschriften ein Widerrufsrecht.
Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz des Erblassers sowie in welchem Staat sich das Vermögen befindet, ist für die Frage, welches Erbrecht (italienisches oder ausländisches) ebenfalls wichtig. Insbesondere für italienische Staatsbürger, die im Ausland leben bzw. für Ausländer, die in Italien leben.
Nach der EU-ErbrechtsVO kommt somit italienisches Erbrecht zur Anwendung, wenn der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte.
Es besteht die Möglichkeit eine Rechtswahl zugunsten der Staatsangehörigkeit im Testament zu verfügen. Dies bedeutet, dass bspw. ein in Italien lebender Deutscher Staatsangehöriger im Testament verfügen kann, dass er nach deutschem Erbrecht beerbt werden soll.
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Erbe zum Verstorbenen steht.
Für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder beträgt die Steuer 4%, wobei es einen Steuerfreibetrag für diese Personen von Euro 1 Mio. gibt.
Für Verwandte in der Nebenlinie bis zum vierten Grad und verschwägerten Personen beträgt die Steuer 6% und der Steuerfreibetrag ist Euro 100.000.
Der Steuersatz für sonstige Verwandte und Nichtverwandte beträgt 8 %, Steuerfreibeträge gibt es keine.
Bei einer Erbschaft von Grundstücken fallen neben der Erbschaftssteuer noch die allgemeine Übertragungskosten sowie die Katastersteuer an und gegebenenfalls noch weitere Kosten.
Wenn der Erbe den Erstwohnsitz an der betreffenden Immobilie anmeldet, betragen Hypotheken- und Katastersteuer nur jeweils 168 Euro.
Innerhalb von zwölf Monaten nach Antritt des Erbes ein Erbe eine Erbschaftserklärung bei der zuständigen Agenzia delle Entrate / Agentur der Einnahmen abgeben.
Grundsätzlich ist auf die Erbschaft das Recht aus dem Staat anzuwenden, in welchem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Liegt ein Teil der Erbschaft in Italien, dann ist auch für diesen Teil das ausländische Recht anwendbar, man muss jedoch in Italien bei der Agentur der Einnahmen die Erbschaftsmeldung vornehmen.
allgemeine Fragen aus Sicht des Erben
- Was muss ein Erbe machen, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist? ↓
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Zunächst ist festzustellen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Sodann ist die Erbschaftsmeldung bei der Agentur der Einnahmen zu hinterlegen und sollten Liegenschaften in Südtirol vorhanden sein, ist ein Erbschein beim Landgericht Bozen für die Eigentumsübertragung zu beantragen.
Gegebenenfalls hat ein Miterbe schon zu Lebzeiten des Verstorbenen einen nicht unerheblichen Anteil am Vermögen erhalten, ist zu prüfen, ob dieser Anteil auf das Erbschaftsvermögen anzurechnen und der Erbanteil in Höhe des bereits geschenkten Betrags zu reduzieren ist.
Hat der Verstorbene mehrere Erben hinterlassen stellt sich die Frage wer im welchen Ausmaß aus der Erbschaft erhält.
Dieser Punkt gestaltet sich durchaus konfliktreich, da eine Immobilie sich nicht, wie Geldvermögen, gerecht aufteilen lässt. Auch hier muss der Einzelfall betrachtet werden und nach einer gerechten Lösung gesucht werden.
Weiters stellt sich die Frage was passiert, wenn ein gesetzlicher Erbe im Testament nicht benannt oder ausgeschlossen ist.
- Wie kann ich auf das Konto des Erblassers zugreifen? ↓
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Die Bank verlangt für den Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen, eine eidesstattliche Erklärung des Erben, eine beglaubigte Kopie des Testaments, falls eines vorliegt, sowie die Bestätigung der vorgenommenen Erbschaftserklärung durch die Agenzia delle Entrate und einer Auszahlungsanweisung der Erben.
Handelt es sich bei den Erben um die Ehefrau und die Kinder und ist das Vermögen unter Euro 100.000 und gibt es keine Immobilien im Nachlass, dann ist keine Erbschaftsmeldung vorzunehmen und somit auch keine Bestätigung durch die Agenzia delle Entrate nötig.
Zunächst ist festzustellen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Sodann ist die Erbschaftsmeldung bei der Agentur der Einnahmen zu hinterlegen und sollten Liegenschaften in Südtirol vorhanden sein, ist ein Erbschein beim Landgericht Bozen für die Eigentumsübertragung zu beantragen.
Gegebenenfalls hat ein Miterbe schon zu Lebzeiten des Verstorbenen einen nicht unerheblichen Anteil am Vermögen erhalten, ist zu prüfen, ob dieser Anteil auf das Erbschaftsvermögen anzurechnen und der Erbanteil in Höhe des bereits geschenkten Betrags zu reduzieren ist.
Hat der Verstorbene mehrere Erben hinterlassen stellt sich die Frage wer im welchen Ausmaß aus der Erbschaft erhält.
Dieser Punkt gestaltet sich durchaus konfliktreich, da eine Immobilie sich nicht, wie Geldvermögen, gerecht aufteilen lässt. Auch hier muss der Einzelfall betrachtet werden und nach einer gerechten Lösung gesucht werden.
Weiters stellt sich die Frage was passiert, wenn ein gesetzlicher Erbe im Testament nicht benannt oder ausgeschlossen ist.
Die Bank verlangt für den Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen, eine eidesstattliche Erklärung des Erben, eine beglaubigte Kopie des Testaments, falls eines vorliegt, sowie die Bestätigung der vorgenommenen Erbschaftserklärung durch die Agenzia delle Entrate und einer Auszahlungsanweisung der Erben.
Handelt es sich bei den Erben um die Ehefrau und die Kinder und ist das Vermögen unter Euro 100.000 und gibt es keine Immobilien im Nachlass, dann ist keine Erbschaftsmeldung vorzunehmen und somit auch keine Bestätigung durch die Agenzia delle Entrate nötig.
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