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Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Südtirol und Italien

am Universitätsplatz in Bozen

Anwalt für italienisches Erbrecht in Bozen Südtirol Italien


Suchen Sie einen juristischen Berater auf, um frühzeitig für sich und Ihre Erben die richtige Lösung zu finden.


Unsere Beratungs- und Begleitungsleistung:

  • Testaments- und Nachlassgestaltung
  • Beratung bei Schenkungen zu Lebzeiten
  • Begleitung bei Eintritt des Erbfalls (Erbschaftsmeldung, Beantragung eines Erbscheins, Eintragung des Erben im Kataster, Beratung zur Erbverteilung)
  • Anfechtung von Testamenten 
  • Anfechtung von Geschenken (Immobilien- oder Geldgeschenke)
  • Prüfung von Pflichtteilsansprüchen sowie bei 
  • Erbprozessen​

Testaments- und Nachlassgestaltung

Wir beraten Sie in einem zentralen Punkt in Ihrem Leben. Es geht um die Frage, wer Ihr Vermögen bzw. Ihre Lebensersparnisse bekommt und sorgsam damit umgeht. Wir erläutern Ihnen dabei, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, Teile des Vermögens zu vererben, wie z.B.

 • die Erbeinsetzung

• das Vermächtnis

• die Herabsetzung auf den Pflichtteil 


Sollte das Vermögen in Immobilienvermögen bestehen, ist die Verteilung oftmals viel schwieriger als bei reinem Geldvermögen. 

Immobilien können aufgrund der Größe, Lage und Baubeschaffenheit unterschiedliche Werte haben und bei der Nachlassplanung ist zu prüfen, wie es zu einer gerechten Verteilung unter den Erben kommen kann. 

Falls ein Erbe bereits Teile des Vermögens erhalten hat, ist ebenfalls zu besprechen, ob dadurch ein anderer Erbe benachteiligt wurde und wie es zu einem Ausgleich kommen kann.

Weiters kann es auch ein  Anliegen sein, einem Erben aus verschiedenen Gründen möglichst wenig am Erbe zu überlassen.


allgemeine Fragen bei Eintritt des Erbfalles

Zunächst ist festzustellen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Sodann ist die 

Erbschaftsmeldung bei der Agenzia delle Entrate zu hinterlegen und

sollten Liegenschaften in Südtirol vorhanden sein, ein Erbschein beim Landgericht Bozen für die Eigentumsübertragung zu beantragen.

Für Nachlassvermögen im Europäischen Ausland kann ein Europäisches Nachlasszeugnis einholt werden.


Problematische Punkte:

Gegebenenfalls hat ein Miterbe schon zu Lebzeiten des Verstorbenen einen nicht unerheblichen Anteil am Vermögen erhalten, ist zu prüfen, ob dieser Anteil auf das Erbschaftsvermögen anzurechnen und der Erbanteil in Höhe des bereits geschenkten Betrags zu reduzieren ist.

Hat der Verstorbene mehrere Erben hinterlassen stellt sich die Frage, wer in welchem Ausmaß aus der Erbmasse, welchen Anteil erhält.

Dieser Punkt gestaltet sich durchaus konfliktreich, da eine Immobilie sich nicht, wie Geldvermögen, gerecht aufteilen lässt. Auch hier muss der Einzelfall betrachtet werden und nach einer gerechten Lösung gesucht werden.

Weiters stellt sich die Frage was passiert, wenn ein gesetzlicher Erbe im Testament nicht benannt oder ausgeschlossen ist.


Mediationsverfahren - Erbrechtsprozesse

Bevor der Klageweg bei Gericht beschritten wird, ist bei der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen ein Mediationsverfahren zwingend durchzuführen.

Oftmals können sich die Erben im Mediationsverfahren über die Erbschaftsteilung einigen und ein Gerichtsverfahren ist dann nicht mehr notwendig.

Dies spart erheblich Zeit und Kosten. Aufgrund der bereits langjährigen Erfahrung bei der Durchführung von Mediationsverfahren italienweit, können wir Sie hierbei beraten und begleiten.


Zugriff auf das Konto des Verstorbenen

Die Bank verlangt für den Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen, eine eidesstattliche Erklärung des Erben, eine beglaubigte Kopie des Testaments, falls eines vorliegt, sowie die Bestätigung der vorgenommenen Erbschaftserklärung durch die Agenzia delle Entrate und einer Auszahlungsanweisung der Erben.

Handelt es sich bei den Erben um die Ehefrau und die Kinder und ist das Vermögen unter Euro 100.000 und gibt es keine Immobilien im Nachlass, dann ist keine Erbschaftsmeldung vorzunehmen und somit auch keine Bestätigung durch die Agenzia delle Entrate nötig.



Anwendbarkeit welchen Erbrechts?

Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz des Erblassers sowie in welchem Staat sich das Vermögen befindet, ist für die Frage, welches Erbrecht (italienisches oder ausländisches) ebenfalls wichtig.

Insbesondere für italienische Staatsbürger, die im Ausland leben bzw. für Ausländer, die in Italien leben.

Nach der EU-ErbrechtsVO kommt somit italienisches Erbrecht zur Anwendung, wenn der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte. 

Es besteht die Möglichkeit eine Rechtswahl zugunsten der Staatsangehörigkeit im Testament zu verfügen. Dies bedeutet, dass bspw. ein in Italien lebender Deutscher Staatsangehöriger im Testament verfügen kann, dass er nach deutschem Erbrecht beerbt werden soll.


Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Erbe zum Verstorbenen steht.

Für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder beträgt die Steuer 4%, wobei es einen Steuerfreibetrag für diese Personen von Euro 1 Mio. gibt.

Für Verwandte in der Nebenlinie bis zum vierten Grad und verschwägerten Personen beträgt die Steuer 6% und der Steuerfreibetrag ist Euro 100.000.

Der Steuersatz für sonstige Verwandte und Nichtverwandte beträgt 8 %, Steuerfreibeträge gibt es keine.

Bei einer Erbschaft von Grundstücken fallen neben der Erbschaftssteuer noch die allgemeine Übertragungskosten sowie die Katastersteuer an und gegebenenfalls noch weitere Kosten.

Wenn der Erbe den Erstwohnsitz an der betreffenden Immobilie anmeldet, betragen Hypotheken- und Katastersteuer nur jeweils 168 Euro.

Innerhalb von zwölf Monaten nach Antritt des Erbes ein Erbe eine Erbschaftserklärung bei der zuständigen Agenzia delle Entrate / Agentur der Einnahmen abgeben.



Ihr Ansprechpartner:

Ewald Rottensteiner LLM

Rechtsanwalt


Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte Juristen
  • Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in den angegebenen Rechtsgebieten
  • kurzfristige Terminvereinbarungen möglich
Für Fragen oder Termine

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39100 Bozen / Südtirol

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