Anwalt für italienweites Inkasso - Forderungseinzug in Bozen Südtirol Italien
- Wann tritt der Zahlungsverzug ein? ↓
-
Viele Unternehmer warten teilweise zu lange, um gegen den Schuldner vorzugehen. Das Risiko hierbei ist, dass sich der Schuldner bereits in Zahlungsschwierigkeiten befindet und nur die Schnellen zu ihrem Geld kommen.
Der Verzug tritt bei Unternehmern nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ein. Weitere Schritte sind nicht erforderlich.
- Welche Bonitätsprüfungen gibt es? ↓
-
Bevor außergerichtliche oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden, sollte eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden, um zu entscheiden, ob der Schuldner verwertbares Vermögen hat und eine Zwangsvollstreckung überhaupt sinnvoll ist.
Eigentumsüberprüfungen in Form von Auszügen aus den Eigentumsregistern, wie Katasterauszügen, Grundbuchsauszügen
Bankauskünfte
Arbeitsplatzabfragen
Abfrage von Protesteintragungen
sind für die Bonitätsprüfung zu empfehlen.
- Können anwaltliche Mahnungen sinnvoll sein? ↓
- Die anwaltliche Mahnung führt oftmals bereits zum schnellen Zahlungserfolg und ist bei Privatpersonen Voraussetzung, bevor gerichtlich vorgegangen werden kann.
- Welche Mahnverfahren sind möglich? ↓
-
Wenn nach außergerichtlichen Mahnschreiben keine Zahlung erfolgt, können gerichtliche Schritte eingeleitet bzw. kostengünstig ein Mahnverfahren durchgeführt werden.
Es gibt die Möglichkeiten der Beantragung eines
- Europäischen Zahlungsbefehls
- italienischen Mahndekrets
- Zahlungsklage
- Zwangsvollstreckung ↓
-
Haben Sie bereits einen Titel im europäischen Ausland, wie bspw Deutschland oder Österreich usw. erwirkt, wird dieser in Italien automatisch anerkannt und es kann unverzüglich in die Vollstreckung gegen den Schuldner gegangen werden. Es sind also keine weiteren zeitraubenden Zwischenverfahren notwendig.
Von der
Konto- und Lohnpfändungen
Autopfändung bis zur
Immobilienpfändung
können wir auf Ihren jeweiligen Fall zu geschnittene Vollstreckungsmöglichkeit individuell anbieten.
- Sind Ratenzahlungsvereinbarungen sinnvoll? ↓
- Ist der Schuldner zahlungswillig, kann aber die geforderte Summe nicht auf einmal bezahlen, dann können wir für Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner schließen und den monatlichen Zahlungsfluss überwachen.
- Allgemeine Geschäftsbedigungen ↓
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere für deutsche und österreichische Unternehmer, die in Italien tätig sind bzw. tätig werden wollen am besten im Vorfeld zu überprüfen und gegebenenfalls neu aufzusetzen, um am italienischen Markt u.a. eine schnelle Forderungsdurchsetzung zu bewirken.
Viele Unternehmer warten teilweise zu lange, um gegen den Schuldner vorzugehen. Das Risiko hierbei ist, dass sich der Schuldner bereits in Zahlungsschwierigkeiten befindet und nur die Schnellen zu ihrem Geld kommen.
Der Verzug tritt bei Unternehmern nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ein. Weitere Schritte sind nicht erforderlich.
Bevor außergerichtliche oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden, sollte eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden, um zu entscheiden, ob der Schuldner verwertbares Vermögen hat und eine Zwangsvollstreckung überhaupt sinnvoll ist.
Eigentumsüberprüfungen in Form von Auszügen aus den Eigentumsregistern, wie Katasterauszügen, Grundbuchsauszügen
Bankauskünfte
Arbeitsplatzabfragen
Abfrage von Protesteintragungen
sind für die Bonitätsprüfung zu empfehlen.
Wenn nach außergerichtlichen Mahnschreiben keine Zahlung erfolgt, können gerichtliche Schritte eingeleitet bzw. kostengünstig ein Mahnverfahren durchgeführt werden.
Es gibt die Möglichkeiten der Beantragung eines
- Europäischen Zahlungsbefehls
- italienischen Mahndekrets
- Zahlungsklage
Haben Sie bereits einen Titel im europäischen Ausland, wie bspw Deutschland oder Österreich usw. erwirkt, wird dieser in Italien automatisch anerkannt und es kann unverzüglich in die Vollstreckung gegen den Schuldner gegangen werden. Es sind also keine weiteren zeitraubenden Zwischenverfahren notwendig.
Von der
Konto- und Lohnpfändungen
Autopfändung bis zur
Immobilienpfändung
können wir auf Ihren jeweiligen Fall zu geschnittene Vollstreckungsmöglichkeit individuell anbieten.
Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol
Kontakt
Telefon: +39 0471 051 88 7
Email: info@kanzlei-rottensteiner.com
Bürozeiten:
Montag - Freitag
9.00 - 18.00 Uhr