italienisches Arbeitsrecht

Wir beraten und begleiten Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen.

Unsere Tätigkeit besteht in der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen sowie in der Abschätzung von Prozessrisiken in jeder Phase. Die Sachverhaltsausarbeitung wird gemeinsam mit Ihnen vorgenommen und von uns in den Schriftsätzen juristisch aufgearbeitet, da die strategische Prozessführung eine der wichtigsten Merkmale im Prozess sind.

 

Allgemeines:

Das italienische Arbeitsrecht besteht aus Bestimmungen, die sich direkt aus dem Gesetz und den jeweiligen Tarifverträgen ergeben.

Grundsätzlich ist das Arbeitsgericht für Ansprüche aus dem Arbeitsrecht bzw. aus Arbeitsverträgen zuständig und die jeweiligen Verfahren dauern wesentlich kürzer als Zivilklagen vor ordentlichen Gerichten.

 

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Das italienische Arbeitsrecht besteht aus Bestimmungen, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben und aus Tarifverträgen.

  • unbefristeter Vertrag in Vollzeit
  • befristeter Vertrag
  • Teilzeitvertrag
  • Vertrag zur Tätigkeit auf Abruf
  • Lehrvertrag
  • Ausbildungs- und Orientierungsvertrag

 

Was kann der Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung machen?

Der Arbeitnehmer kann bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber innerhalb von 60 Tagen schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung erheben.

Sollte dieser daraufhin die Kündigung nicht zurücknehmen, dann kann der Arbeitnehmer Widerspruchsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben und es kommt zu einem Gerichtsverfahren.

In der ersten Verhandlung werden zunächst die Parteien angehört und das Gericht versucht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.

Wird keine gütliche Einigung erzielt wird die Beweisaufnahme vorgenommen und dann kommt es zur Entscheidungsphase mit Urteil.

 

Haben Sie Fragen zur Haftung des Arbeitgebers, zu Kündigungen, Arbeitszeitregelung, Arbeitssicherheit und ähnlichem, dann stehen wir Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

 

 

 

Kontakt

Sernesi Straße 34
I - 39100 Bozen / Südtirol

Tel:  +39 0471 05 188 7
Fax: +39 0471 05 188 1

info@kanzlei-rottensteiner.com

 

 

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung durch spezialisierte Juristen
  • Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in den angegebenen Rechtsgebieten
  • kurzfristige Terminvereinbarungen möglich