Erbschaftsmeldung im italienischen Erbrecht
Eine Erbschaftsmeldung (dichiarazione di successione) bei der zuständigen Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) ist vorzunehmen, wenn der Verstorbene Immobilienbesitz oder Realrechte an Immobilien oder ein bestimmtes Geldvermögen hinterlassen hat. Diese Vermögenswerte sind unter der Wertangabe der einzelnen Güter anzugeben.
Die Erbschaftsmeldung ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Todestag des Erblassers telematisch bei der Agentur der Einnahmen einzureichen.
Vorab ist zu prüfen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder ob, die gesetzliche Erbfolge eintritt, damit man feststellen kann, wer Erbe ist.
Die Erbschaftsmeldung ist erforderlich, damit die Erben in das Kataster und Grundbuch eingetragen werden können und aus der Erbschaftsmeldung ergibt sich auch, ob Erbschaftssteuer und in welcher Höhe zu bezahlen ist.
Wenn der Nachlass aus Immobilien besteht, ist in Südtirol zu beachten, dass beim Landgericht Bozen ein Erbschein beantragt werden muss.
Die Erbschaftsmeldung entfällt, wenn der Erblasser keinen Immobilienbesitz hatte, der Nachlass weniger als Euro 100.000 beträgt und die Erben der Ehepartner und die Verwandten in gerader Linie sind.
Antrag auf Umschreibung der Immobilie auf die Erben beim Katasteramt
Wurde die Erbschaftsmeldung vorgenommen und die anfallenden Gebühren bezahlt, dann kann beim zuständigen Katasteramt die Umschreibung der Immobilie auf die Erben erfolgen.
Dafür ist wiederum ein gesonderter Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Katasteramt zu stellen.
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