Erbschaftsmeldung

Zunächst ist zu prüfen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt, damit man weiß wer als Erbe in Betracht kommt.

Danach ist die Erbschaftsmeldung bei der zuständigen Agentur der Einnahmen (Finanzamt) vorzunehmen.

Die Erbschaftsmeldung umfasst die Auflistung des Vermögens. Es genügt, dass ein Erbe die Erbschaftsmeldung hinterlegt.

Kontakt

Sernesi Straße 34

- Universitätsplatz -
I - 39100 Bozen / Südtirol

Tel:  +39 0471 05 188 7
Fax: +39 0471 05 188 1

info@kanzlei-rottensteiner.com