Erbschaftsmeldung
Zunächst ist zu prüfen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt, damit man weiß wer als Erbe in Betracht kommt.
Danach ist die Erbschaftsmeldung bei der zuständigen Agentur der Einnahmen (Finanzamt) vorzunehmen.
Die Erbschaftsmeldung umfasst die Auflistung des Vermögens. Es genügt, dass ein Erbe die Erbschaftsmeldung hinterlegt.
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