Wurden Sie bei einem Skiunfall in Südtirol oder Italien verletzt?
Hatten Sie einen Skiunfall in den Bergen von Südtirol oder Italien und haben sich dabei verletzt?
Wer bei Skiunfällen haftet und welche Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier:
Grundsätzlich kann nach einem Skiunfall bei Verschulden eines anderen, Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert werden, wenn die Verletzung und der Schaden auf den Unfall zurückzuführen ist.
Der Unfallverursacher muss dabei gemäß Artikel 2043 italienisches Zivilgesetzbuch ('Codice Civile')
- fahrlässig oder
- vorsätzlich gehandelt haben.
Von Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist auszugehen, wenn die FIS-Verhaltensvorschriften oder die spezifischen italienischen Bestimmungen (u.a. GvD 40/2021) auf Skipisten missachtet werden. Die FIS-Regeln sind weltweit geltende Verhaltensregeln für Skifahrer, Snowboarder und Langläufer sowie für Rodler.
Das wichtigste Gebot der FIS-Regeln, ist das Gebot der Rücksichtnahme auf der Piste. Das Verhalten ist demnach stets den jeweiligen Umständen anzupassen und die erforderliche Sorgfalt ist zu beachten.
Die FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
- Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
- Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
- Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so
schnell wie möglich freimachen. - Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
- Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Welche Schäden sind zu ersetzen?
Grundsätzlich besteht bei einem Skiunfall ein Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld, wenn man sich einen körperlichen Schaden zugezogen hat.
Darunter fallen alle Schäden wie bspw. Rettungskosten, Behandlungskosten, Schäden an der Skiausrüstung und ein Verdienstausfall.
Zusätzlich zum Schadenersatzanspruch kann auch auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld, für erlittene psychische oder physische Schäden bestehen.
Im italienischen Recht richtet sich der Schmerzensgeldanspruch nach der sog. Mailänder Tabelle.
Zahlt die Versicherung bei einem Skiunfall?
Ab dem 1.1.2022 muss auf der Skipiste der Nachweis einer Haftpflichtversicherung von Ski- und Snowboardfahrern mitgeführt werden, die Schäden und Verletzungen Dritter abdeckt.
So kann der Schaden grundsätzlich über die jeweiligen Versicherungen geregelt werden.
kostenlose Deckungsanfrage:
Gerne können wir eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung stellen, ob die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden.
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