Stalking
Wird Ihnen der Straftatbestand des Stalkings vorgeworfen oder wurden Sie gestalkt?
Wir bieten Ihnen hier einen Kurzüberblick über den Straftatbestand:
Die Artikel 612 bis StGB schützen die moralische und psychische Freiheit der Personen.
Die strafbare Handlung besteht darin, Verhaltensweisen und Verfolgungshandlungen an den Tag zu legen, die dazu geeignet sind, das Opfer in einen andauernden und ernsten Zustand der Angst und Furcht zu versetzen oder eine begründete Furcht um seine eigene Sicherheit oder die Sicherheit eines engen Verwandten oder einer Person, die durch eine emotionale Beziehung verbunden ist zu erzeugen und das Opfer deshalb zwingen die eigenen Lebensgewohnheiten zu ändern.
Es reicht zwar der Zustand der Furcht bzw. der Änderung der Lebensgewohnheiten aus, jedoch muss dieser auch tatsächlich nachgewiesen werden.
Das Strafmaß geht von 6 Monate bis zu 5 Jahren Haft, welches jedoch durch etwaige erschwerende Umstände erhöht werden kann.
Die Straftat ist ein Antragsdelikt und wird vor dem Landesgericht geführt.
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