Körperverletzung
Haben Sie jemanden verletzt oder wurden Sie von jemanden verletzt?
Die Artikel 582 bis StGB zielen darauf ab, die Gesundheit und die psychisch-physische Integrität der Personen zu schützen.
Dies strafbare Handlung besteht darin, Personenschäden hervorzurufen, die mit allen Mitteln begangen werden kann, die geeignet sind, die Person anderer gewaltsam zu verletzen, einschließlich eines Zusammenstoßes und absichtlichen Schubs, auch durch Unterlassung und sogar durch ein Verhalten ohne körperliche Gewalt, das jedoch Krankheiten verursachen kann wie z.B. Nahrungsentzug oder den Ausstoß von ungesunden Industrieabgasen.,
Der Begriff der Krankheit, der juristisch relevant ist, umfasst jede anatomische oder funktionelle Veränderung, die einen signifikanten, wenn auch nicht definitiven pathologischen Prozess hervorruft, d.h. eine anatomische Veränderung, die eine deutliche Verringerung der Funktionalität, wenn auch von kurzer Dauer, mit sich bringt. Die Bedeutsamkeit der Krankheit wird durch die Heilungsdauer bestimmt.
Das Strafmaß geht von 3 Monaten bis zu 3 Jahren Haft.
Die Straftat ist bei einer Heilungsdauer bis zu 20 Tage nur durch einen Strafantrag verfolgbar, darüber ist es amtswegig. Das Verfahren wird vor dem Landesgericht geführt.
Schläge
Der Artikel 581 StGB zielt darauf ab, die individuelle Sicherheit, d.h. die körperliche Unversehrtheit der Person gegen jegliche Aggression, die zu Gewalt gegen den Körper führt zu schützen.
Die strafbare Handlung besteht darin körperliche Gewalt einzusetzen, die sich in einem Verhalten äußert, das geeignet ist, ein spürbares Schmerzempfinden zu provozieren, das jedoch nicht konkret provoziert werden muss. In anderen Worten reicht es aus, eine mögliche Konsequenz hervorzurufen, welche für das bestehen der Straftat jedoch nicht konkret auftreten muss.
Das Strafmaß geht bis zu 6 Monaten Haft und einer Geldstrafe bis € 309,00.
Die Straftat ist ein Antragsdelikt und somit nur durch einen Strafantrag verfolgbar. Das Verfahren wird vor dem Friedensgericht geführt.
Kontakt
Ewald Rottensteiner LLM
Rechtsanwalt - Avvocato
R. Sernesi Str. 34
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