Anwalt für italienweites Inkasso in Bozen Südtirol

 

Wie kommt ein Gläubiger schnell und kostengünstig an sein Geld, wenn der Schuldner nicht freiwillig der Zahlungsverpflichtung nachkommt?

Viele Unternehmer warten teilweise zu lange, um gegen den Schuldner vorzugehen. Das Risiko hierbei ist, dass sich der Schuldner bereits in Zahlungsschwierigkeiten befindet und nur die Schnellen zu ihrem Geld kommen.

Der Verzug tritt bei Unternehmern nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ein. Weitere Schritte sind nicht erforderlich.

Vorabprüfung:

Bevor außergerichtliche oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden, sollte eine Bonitätsprüfung gemacht werden, um zu entscheiden, ob der Schuldner verwertbares Vermögen hat und eine Zwangsvollstreckung überhaupt sinnvoll ist.

  • Eigentumsüberprüfungen in Form von Auszügen aus den Eigentumsregistern, wie Katasterauszügen, Grundbuchsauszügen
  • Bankauskünfte
  • Arbeitsplatzabfragen
  • Abfrage von Protesteintragungen

sind für die Bonitätsprüfung zu empfehlen.

Mahnung:

Die anwaltliche Mahnung führt oftmals bereits zum schnellen Zahlungserfolg und ist bei Privatpersonen Voraussetzung, bevor gerichtlich vorgegangen werden kann.

Mahnverfahren bzw. Titulierung der Forderung:

Wenn nach außergerichtlichen Mahnschreiben keine Zahlung erfolgt, können gerichtliche Schritte eingeleitet bzw. kostengünstig ein Mahnverfahren durchgeführt werden.

Der Titel liegt meist nach kurzer Zeit vor.

Die Verordnung Nr. 805/2004 hat den europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen eingeführt.

Zwangsvollstreckung:

Haben Sie bereits einen Titel im europäischen Ausland, wie bspw Deutschland oder Österreich usw., erwirkt, wird dieser in Italien automatisch anerkannt und es kann unverzüglich in die Vollstreckung gegen den Schuldner gegangen werden. Es sind also keine weiteren zeitraubenden Zwischenverfahren notwendig.

Von der

  • Konto- und Lohnpfändungen
  • Autopfändung bis zur
  • Immobilienpfändung

können wir auf Ihren jeweiligen Fall zu geschnittene Vollstreckungsmöglichkeit individuell anbieten.

Ratenzahlungsvereinbarung:

Ist der Schuldner zahlungswillig, kann aber die geforderte Summe nicht auf einmal bezahlen, dann können wir für Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner schließen und den monatlichen Zahlungsfluss überwachen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere für deutsche und österreichische Unternehmer, die in Italien tätig sind bzw. tätig werden wollen am besten im Vorfeld zu überprüfen und gegebenenfalls neu aufzusetzen, um am italienischen Markt u.a. eine schnelle Forderungsdurchsetzung zu bewirken.

Für weitere Fragen senden Sie direkt eine Email an unsere Mitarbeiter im Inkasso:

recupero-crediti@kanzlei-rottensteiner.com

Für Fragen oder Termine

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Kanzleianschrift:
Sernesi Straße 34
39100 Bozen / Südtirol

Bürozeiten:
Montag - Freitag
9.00 - 18.00 Uhr